• Volksschule Baden

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Partizipation

Die Kinderrechtskonvention geht davon aus, dass einem Kind – genauso wie einer erwachsenen Person – Einfluss auf sein Leben und auf sein Umfeld zusteht.

Zentral ist, die Meinung der Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen und dem Kind verständlich zu machen, wie seine Meinung berücksichtigt wird.
Die gesetzlichen Grundlagen im Kanton Aargau lauten (§ 10 der Verordnung über die Volksschule, SAR 421.313):

  1. Schülerinnen und Schüler haben das Recht, in schulischen Sachfragen, vor schulischen Entscheidungen, die sie persönlich betreffen, sowie in persönlichen Anliegen und Proble-men angehört zu werden. Sie werden auf ihr Recht aufmerksam gemacht und eingeladen, ihre Meinung frei zu äussern.
  2. Sie erhalten die Möglichkeit, gegenüber den zuständigen Personen, Behörden und Instan-zen stufengerechte und konstruktive Rückmeldungen zum Schulbetrieb abzugeben und an den Evaluationen über die Qualität ihrer Schulen teilzunehmen. Die entsprechenden Bei-träge sind angemessen zu berücksichtigen.

Partizipation im Schulbetrieb lässt sich auf verschiedenen Ebenen verwirklichen. Schülerinnen und Schüler sollen vor allem dort mitbestimmen können, wo sie direkt betroffen sind. Klassische institutionelle Gefässe der Partizipation sind Klassen- und Schulrat sowie Arbeitsgruppen zu spezifischen Fragestellungen wie die Erarbeitung, resp. Überarbeitung eines Schulhausreglements.